Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Wir, der Filmtheaterbetrieb Lodermeyer, Caritasstr. 8, D-92318 Neumarkt sind Veranstalter des Open Air Kinosommer Neumarkt. Hierbei handelt es sich um eine jährliche Open-Air-Veranstaltung auf dem ehemaligen Landesgartenschaugelände der Stadt Neumarkt i. d. OPf.. Für alle Leistungen im Rahmen dieser Veranstaltung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen ausschließlich.

2. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Wir sind bei höherer Gewalt, insbesondere wenn durch extreme Wetterbe-dingungen, wie heftiger Regen oder starker Wind, eine Beschädigung der Betriebsgeräte droht, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn von uns eine sichere Veranstaltungsdurchführung nicht gewährleistet werden kann. Schadensersatzansprüche der Gäste im Rahmen eines solchen Rücktritts werden nicht begründet.

3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt, sofern der Gast Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist -ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem.   § 823 BGB. Der Haftungsausschluss gilt auch für jegliche Art von Folgeschäden. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten und Erfüllungsgehilfen von uns.

4. Der Erwerb eines Tickets berechtigt Gäste zum Besuch der Veranstaltung am ausgewählten Veranstaltungstag. Sollten am Veranstaltungstag weniger als 10 Gäste an der Veranstaltung teilnehmen, haben wir das Recht, diese ersatzlos ausfallen zu lassen. Betroffene Gäste erhalten in diesem Fall eine Rückerstattung des Ticketpreises. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Der Veranstalter gibt zu verschiedenen Gelegenheiten Gutscheine heraus. Dies ist eine freiwillige Leistung des Veranstalters. Die Gutscheine sind zeitlich befristet. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem Gutschein angegeben. Eine Barauszahlung der Gutscheine ist nicht möglich.

6. Bei Verlassen des Veranstaltungsorts verliert das Ticket seine Gültigkeit.

7. Der Einlass zur Veranstaltung erfolgt unter Vorbehalt. Gäste stimmen der Kontrolle ihrer Taschen durch das Personal des Veranstalters am Einlass und während der Veranstaltung zu. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist zu jedem Zeitpunkt Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Gäste, die den Ablauf der Veranstaltung stören, der Veranstaltung zu verweisen. Ein Anspruch auf Ersatz besteht für diesen Fall nicht.

8. Das Mitbringen sowie der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist auf dem ganzen Gelände untersagt.

9. Das Mitbringen von Glasgegenständen, Dosen, sperrigen und pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Stühlen ist untersagt. Ebenso sind Tonbandgeräte, Foto- und Videokameras, wie auch deren Benutzung (auch für den privaten Gebrauch) nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt und bei Nichtbeachtung des Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände.

10. Der Gast verpflichtet sich für die Dauer des Aufenthaltes auf dem Gelände zu einer sorgfältigen Benutzung von Einrichtungen und Inventarteilen. Vorsätzliche Beschädigungen, Zerstörungen und Verschmutzungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

11. Tiere sind im Kinobereich nicht erlaubt.

12. Das Betreten des Leinwandbereichs ist strengstens verboten.

13. Die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen in der Stadt Neumarkt i.d.OPf. ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

14. Der Inhaber der Eintrittskarte willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnah-men des Inhabers zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich uneingeschränkt.

15. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt das Jugendschutzgesetz (JuSchG).

16. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.

 

Stand: Juni 2018